Die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen ist ein Straftatbestand (Vergehen), der im § 166 StGB der Bundesrepublik Deutschland geregelt ist. Wegen seiner Geschichte wird § 166 häufig, juristisch unzutreffend,[1] als Gotteslästerungsparagraph oder Blasphemieparagraph bezeichnet.
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